Allgemeine Geschäfts­bedingungen

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I. Geltungsbereich

Reinshagen Kommunikation  erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn diese nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Reinshagen Kommunikation  hat das Recht, diese Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Diese Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von Reinshagen Kommunikation. Wenn der Kunde den geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet widerspricht, werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Wenn der Kunde fristgemäß widerspricht, ist Reinshagen Kommunikation  berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen verpflichten Reinshagen Kommunikation auch dann nicht, wenn Reinshagen Kommunikation bei Vertragsschluss nicht noch einmal widerspricht und wenn Reinshagen Kommunikation  in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an diesen vorbehaltlos ausführt. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Reinshagen Kommunikation dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

II. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn Reinshagen Kommunikation eine Bestellung oder einen Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt oder ohne eine solche Bestätigung mit der ersten Erfüllungshandlung nach Eingang einer Bestellung oder eines Auftrages des Kunden. Einer Mitteilung an den Kunden bedarf es in diesem Falle nicht.

Zusicherungen von Eigenschaften, von speziellen Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten, Lieferungen und Leistungen von Reinshagen Kommunikation , mündliche Absprachen, durch welche diese Geschäftsbedingungen abgeändert werden und neben- und nachvertragliche Vertragsabsprachen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Reinshagen Kommunikation verbindlich.

III. Vertragsgrundlagen

Sofern Reinshagen Kommunikation aufgrund von Angaben des Kunden ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden über sein momentan bestehendes EDV-System sowie Angaben über evtl. beabsichtigte Hardware-Erweiterungen und/oder über die fachlich funktionalen Aspekte Grundlagen des Angebots. Insofern trägt der Kunde das Risiko dafür, dass die Lieferung oder Leistung von Reinshagen Kommunikation seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Wenn der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, müssen diese schriftlich niedergelegt werden. Solche Vorgaben werden erst durch Bestätigung durch Reinshagen Kommunikation wirksam.

IV. Lieferungen/Leistungen

  1. Reinshagen Kommunikation erbringt seine Lieferungen und Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
  2. Soweit Reinshagen Kommunikation Lieferungen und Leistungen an den Kunden erbringt, ist der Kunde verpflichtet, die angelieferten Gegenstände unverzüglich zu untersuchen und evtl. Mängel unverzüglich zu rügen. Mit der Anlieferung bei dem Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
  3. Im Falle der Lieferung von Hardware ist Reinshagen Kommunikation ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet, diese in dem Betrieb des Kunden aufzustellen, in Betrieb zu setzen und zu testen. Sofern Software geliefert wird, ist Reinshagen Kommunikation nicht verpflichtet, diese bei dem Kunden zu installieren, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Reinshagen Kommunikation schuldet ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht die Funktionsfähigkeit von Programmen, die bei dem Kunden installiert sind im Zusammenwirken mit neuer von ihr gelieferter Software. Die Anpassung beim Kunden bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software schuldet Reinshagen Kommunikation ebenso wenig wie die Einführung des Kunden in die Benutzung der gelieferten Software.
  4. Wenn Reinshagen Kommunikation dem Kunden Internet-Domains verschafft oder für den Kunden Internet-Domains pflegt, ist Reinshagen Kommunikation im Verhältnis zu dem DENIC, dem INTERNIC oder einer anderen Organisation zur Vergabe von Domains lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Reinshagen Kommunikation übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten oder delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässiger Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde Reinshagen Kommunikation hiermit im Innenverhältnis frei.
  5. Die Kommunikationssysteme von Reinshagen Kommunikation stehen im Rahmen der getroffenen Vereinbarung dem Kunden grundsätzlich 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche zur Verfügung, sofern nicht aufgrund höherer Gewalt oder technischer Notwendigkeit (z.B. Reparatur) das System abgeschaltet werden muss. Betriebsunterbrechungen werden, soweit dies möglich ist, mit angemessener Frist im vorhinein angekündigt.

V. Abnahme

Sofern keine der Parteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der von dem Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Reinshagen Kommunikation mit dem Beginn der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Bis zu der vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die von Reinshagen Kommunikation realisierte Lieferung oder Leistung Eigentum von Reinshagen Kommunikation. Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, kann Reinshagen Kommunikation unbeschadet sonstiger Rechte den gelieferten Gegenstand zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

VII. Nutzung von Tarifen

Innerhalb eines bei Reinshagen Kommunikation gebuchten Tarifes darf der Kunde nur eigene Daten, sowie Daten von solchen Unternehmen einstellen, an denen er mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt.

VIII. Preise und Zahlung

  1. Reinshagen Kommunikation ist berechtigt, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums zu ändern. Die geänderten Preise müssen dem Kunden mindestens acht Wochen im voraus mitgeteilt werden. Eine solche Mitteilung gibt dem Kunden das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
  2. Die Zahlung der Entgelte soll grundsätzlich im Wege des Lastschrifteninkasso zu erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall laufender vertraglicher Zahlungsverpflichtungen von unter EUR 250,- pro Monat sein schriftliches Einverständnis zu dem Lastschrifteninkasso unter Angabe seiner Bankverbindung mitzuteilen. Der Lastschrifteneinzug ist für den Kunden jederzeit widerrufbar.
  3. Rechnungsmonierungen müssen bis spätestens 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen.
  4. Wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug gerät, kann Reinshagen Kommunikation das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos kündigen.
  5. Im Falle des Verzuges ist Reinshagen Kommunikation berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen und gegebenenfalls die Internet-Präsenz des Kunden zu sperren, wenn dies mit einer Frist von einer Woche angedroht worden ist.
  6. Sofern Reinshagen Kommunikation nach dem Vertrag Lieferungen oder Leistungen nicht nur einmalig, sondern wiederholt zu erbringen hat, stellt Reinshagen Kommunikation seine Lieferungen und Leistungen monatlich in Rechnung. Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.

Wenn die von dem Kunden in Anspruch genommene Leistung innerhalb eines laufenden Monats um mehr als 10% über der vorgesehenen Höchstmenge liegt (z.B. Datenabruf), ist der Kunde verpflichtet, ab dem Folgemonat diejenige Vergütung zu zahlen, die nach den Preisen von Reinshagen Kommunikation  für die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung vorgesehen ist.

IX. Inhalte von Internetseiten und abgelegten Daten

  1. Der Kunde ist für alle von ihm oder von Dritten für ihn produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Reinshagen Kommunikation findet nicht statt.
  2. Reinshagen Kommunikation überprüft die Inhalte des Kunden auch nicht daraufhin, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Falls ein Dritter schlüssig Rechtsverletzungen durch Inhalte des Kunden behauptet, ist Reinshagen Kommunikation berechtigt, die Daten bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Sperrung einverstanden.
  3. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.
  4. Wenn Reinshagen Kommunikation aus den unter Nr. 2 beschriebenen Gründen eine Sperrung vornimmt, ist der Kunde dennoch gegenüber Reinshagen Kommunikation zur Leistung verpflichtet.
  5. Der Kunde stellt Reinshagen Kommunikation im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte wegen Rechtsverletzungen frei, die durch die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte bewirkt werden.
  6. Der Kunde darf seine Inhalte durch deren Form oder dem mit seinen Inhalten verfolgten Zweck (z.B. Internetseiten) nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peep-Shows usw.) zum Gegenstand haben.
  7. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet sich der Kunde, an Reinshagen Kommunikation unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000 zu zahlen. Außerdem ist Reinshagen Kommunikation berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die Verpflichtungen gem. Nr. 6, die Aufnahme von Inhalten des Kunden (z.B. Internetseiten) zu verweigern, solche Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Reinshagen Kommunikation übernimmt gegenüber dem Kunden keine Gewähr für die richtige Wiedergabe seiner Inhalte (z.B. Internetseiten), es sei denn, Reinshagen Kommunikation handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist die Haftung von Reinshagen Kommunikation ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software. Reinshagen Kommunikation haftet auch nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Reinshagen Kommunikation oder seinen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ohnehin die Haftung nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist. Reinshagen Kommunikation haftet nicht für Verluste oder Veränderungen von Inhalten jeder Art (Daten, Programme, Texte, Bilddaten etc.), soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Reinshagen Kommunikation haftet auch nicht für den Inhalt der über Reinshagen Kommunikation vermittelten Daten, insbesondere nicht für deren Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität. Für Schäden, die dem Kunden durch die Benutzung des Reinshagen Kommunikation-Systems, insbesondere aus den über Reinshagen Kommunikation bezogenen Texten oder Programmen bestehen, ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Wenn der Teilnehmer über Reinshagen Kommunikation auf Informationssysteme zugreift, geschieht dies auf Kosten und auf das alleinige Risiko des Kunden. Jede Verantwortung von Reinshagen Kommunikation für Art, Umfang und Qualität der von Dritten erbrachten Leistungen, die nicht im Auftrag von Reinshagen Kommunikation für den Kunden erbracht worden sind, ist ausgeschlossen. Reinshagen Kommunikation haftet weder direkt noch indirekt für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit öffentlicher oder privater Datenübertragungsnetze.

X. Aufrechnung/Zurück­behaltung

  1. Gegen Forderungen von Reinshagen Kommunikation kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  2. Der Kunde hat ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche.

XI. Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass jede eigenmächtige Veränderung an von Reinshagen Kommunikation gelieferter Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Das diesbezügliche Risiko trägt der Kunde alleine.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm selbst, soweit möglich, die übliche Datensicherung obliegt. Soweit nicht Reinshagen Kommunikation die Datensicherung für den Kunden übernommen hat (z.B. “Webhosting”). Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde Reinshagen Kommunikation Daten übermittelt. In einem solche Falle stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Bei Reinshagen Kommunikation werden die Kundeninformationen regelmäßig sorgfältig gesichert. Der Kunde ist aber verpflichtet, im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes die betreffenden Datenbestände noch einmal unentgeltlich an Reinshagen & Hartung zu übertragen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, Reinshagen Kommunikation bei der Realisierung der vereinbarten Leistungen zu unterstützen. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf das rechtzeitige Bereitstellen von notwendigen Texten, Grafiken und Fotos bzw. der entsprechenden Daten. Die Unterlagen müssen termingerecht in der verabredeten Form Reinshagen Kommunikation vorgelegt werden. Sollten die Unterlagen auch nach wiederholter Anfrage nicht innerhalb angemessener Frist bei Reinshagen & Hartung eintreffen, hat Reinshagen Kommunikation das Recht, seine vertraglich geschuldeten Leistungen nicht zu erbringen und die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen.

XII. Datenschutz

  1. Reinshagen Kommunikation speichert alle Daten des Kunden während des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks und zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.
  2. Reinshagen Kommunikation ist erlaubt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur Erstellung von Nutzungsstatistiken zu nutzen.
  3. Reinshagen Kommunikation ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den ihn betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Reinshagen Kommunikation wird weder die gespeicherten Daten, noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nicht, soweit Reinshagen Kommunikation  verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren und soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. Reinshagen & Hartung weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass Reinshagen Kommunikation das auf dem Web-Server gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer an dem Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von dem Kunden in das Internet übermittelten und Web-Servern gespeicherten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.

XIII. Vertragsdauer/Kündigung

Der Vertrag wird für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen. Bei Verträgen, die eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben, verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von zwei Monaten vor dem Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde ist Reinshagen & Hartung berechtigt, den Zugang des Kunden zu dem Reinshagen Kommunikation-System sofort zu sperren.

XIV. Persönliche Leistungsverpflichtung

Reinshagen Kommunikation ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, wenn für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

XV. Sonstige Bestimmungen

  1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, ausreichend. Wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung widersprochen hat, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Wenn sich die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden auswirkt, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Wenn eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen. In diesem Falle sind die Parteien verpflichtet, der Vereinbarung einer Vertragsbestimmung zuzustimmen, die der unwirksamen Vertragsbestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich Vertragslücken herausstellen sollten.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mannheim.

Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts anzuwenden.

Mannheim, 01.06.2009